Ihr Glasfaseranschluss an unser Netz
Hier erfahren Sie, wie Sie an unser Glasfasernetz angebunden werden und was Sie beachten müssen.
Bis wann kann ich mich entscheiden?
Jederzeit – allerdings wird der Hausanschluss teurer, wenn Sie sich nicht direkt während eines auf dieser Website ausgewiesenen Aktionszeitraums entscheiden, unser Kunde zu werden.
Wofür benötige ich die Grundstücksnutzungsvereinbarung?
Der Grundstücks- bzw. Hauseigentümer ermächtigt damit die Stadtwerke Lauterbach GmbH, auf seinem Grundstück bzw. in seinem Objekt das Glasfasernetz zu verlegen und es im Störungsfall zu betreten, um den Schaden zu beheben.
Was kostet mich der Hausanschluss?
Beauftragen Sie während eines auf dieser Website ausgewiesenen Aktionszeitraums, ist der Glasfaseranschluss bis zu 50 Metern
kostenlos.
Beauftragen Sie in der Bauphase („Bagger im Cluster“), müssen Sie ein Entgelt entrichten. Beauftragen Sie in der Betriebsphase („Bauphase ist abgeschlossen“), steigt das zu entrichtende Entgelt nochmals an. Die Höhe der jeweiligen Entgelte für den Hausanschluss sind auf der Website ausgewiesen.
Muss im Haus etwas neu verkabelt werden?
Das Innhausnetz vom Hausübergabepunkt, der sich in der Regel im Hausanschlussraum im Keller befindet, bis zur Teilnehmeranschlussdose wird neu verlegt, um die beste Geschwindigkeit zu garantieren.
Was kostet die Glasfaserverlegung im Gebäude?
Das Glasfaserinnhausnetz in Standardbauweise ist unentgeltlich, wenn mindestens ein Produktvertrag gezeichnet wurde. In Sonderfällen legen wir mit Ihnen gemeinsam die Bauweise und die Kosten fest.
Wird der Anschluss direkt ins Haus/Wohnung/Büro gelegt?
Ja. Im ersten Schritt wird das Gebäude im Hausanschlussraum an unser Glasfasernetz angeschlossen. Im zweiten Schritt wird dann die Glasfaserinhausverkabelung vom Hausanschlussraum bis zur Teilnehmeranschlussdose verlegt. Die Stadtwerke Lauterbach sorgen dann dafür, dass Sie Ihren Router anschließen können. Auf diese Weise erhalten Sie eine Glasfaserverbindung mit der höchsten Leistungsfähigkeit.
Welche Bauarbeiten sind im und um das Gebäude herum nötig?
In der Regel sind keine Grabungsarbeiten am Gebäude oder im Garten nötig. Es wird ein kleines „Kopfloch“ an der Hauswand gegraben. So führen wir das Kabel am Glasfaser-Hausübergabepunkt (Gf-HüP) durch eine Bohrung ins Haus. Meistens „schießen“ wir das Kabel vom Bürgersteig aus mit einer „Erdrakete“ unterirdisch in Richtung Haus. Die notwendige Bohrung durch die Hauswand erstellen wir vom Keller oder Erdgeschoss aus. Das Bohrloch versiegeln wir natürlich wasserdicht. Das Vorgehen ist ähnlich wie bei Verlegen eines Stromanschlusses.
Können durch die Bauarbeiten Schäden auf meinem Grundstück entstehen?
In der Regel wird der Hausanschluss mittels einer Erdrakete gebohrt. Dabei wird ein kleiner unterirdischer Bereich für die Kabel ausgegraben. Das Verfahren ist sehr schonend und der Baubereich kann in aller Regel wieder in den Ursprungszustand versetzt werden.
Ich bin in einem Mehrparteienhaus ansässig. Außer mir möchte keiner der Nachbarn im Haus Glasfaser haben. Kann ich trotzdem angeschlossen werden?
Grundsätzlich ja. Ein unterschriebener Produktvertrag und die unterzeichnete Grundstücksnutzungsvereinbarung reichen aus. Bei mehreren Eigentümern unterzeichnet die Eigentümerversammlung oder die Hausverwaltung als Vertreter. Die Grundstücksnutzungsvereinbarung, die weitere Informationen enthält,
steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
Werde ich angeschlossen, wenn in meinem Ortsteil nicht genügend andere Anwohner Glasfaser buchen?
Die Resonanz in den Ortsteilen ist ein wichtiger Faktor dafür, wo zuerst ausgebaut wird. Bei geringem Interesse besteht die Möglichkeit, dass Gebiete nicht vorrangig angeschlossen werden und diese erst am Ende ausgebaut werden. Reuters hat sehr gut vorgelegt: Dort konnten wir über 90 % der Anwohner als Kunden gewinnen und bereits ans Internet mit Lichtgeschwindigkeit anschließen.
Ich wohne auf einem Aussiedlerhof. Werde ich dort mit Glasfaser versorgt?
Wir beabsichtigen grundsätzlich, auch Aussiedlerhöfe und alleinstehende Häuser mit Glasfaser zu versorgen. Ob die Versorgung möglich ist, ist individuell für Ihre Adresse zu prüfen. Bitte lassen Sie uns auf jeden Fall einen Auftrag für einen Produktvertrag und eine unterschriebene Grundstücksnutzungsvereinbarung zukommen, wenn Sie die Anbindung an unser Glasfasernetz wünschen. Wir prüfen daraufhin die technische Umsetzbarkeit.
Wie erfahre ich, wann der Ausbau in meinem Ortsteil erfolgen wird?
Alle Ortsteile der Stadt Lauterbach sollen der Reihe nach bis 2024 ausgebaut werden. Auf verschiedenen Wegen halten wir Sie über den Fortschritt des Projekts und die nächsten Ausbauschritte auf dem Laufenden – auf unserer Website, über die Medien und durch Postanschreiben werden Sie fortlaufend informiert. Außerdem gehen unsere Vertriebsmitarbeiter auf Sie zu und klingeln an allen Haustüren in Lauterbach.
Meine Wohnung oder meine Geschäftsräume befinden sich im 3. Stock eines Mehrparteienhauses. Kann ich in oberen Etagen dennoch einen Anschluss bekommen?
Ja, wir wollen selbstverständlich jeden erreichen unabhängig davon, in welcher Etage er wohnt.
Muss ich als Kunde vor Anfang des Baus an meinem Grundstück etwas vorbereiten?
Im Regelfall muss nichts von Ihnen an Ihrem Grundstück vorbereitet werden. Bei individuellen Fragen bezüglich Ihres Grundstückes und zu den Bauaktivitäten stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06641/91 28-150 gerne zur Verfügung. Natürlich können Sie uns auch jederzeit uns per E-Mail kontaktieren. Unsere E-Mail-Adresse lautet
info@glasfaser-lauterbach.de.
Kann ich bestehende Rufnummern übernehmen?
Ja, Sie können bis zu zehn Rufnummern übernehmen. Bitte füllen Sie hierzu zusätzlich zum Auftragsformular den Anbieterwechselauftrag aus. Diesen finden Sie im Downloadbereich dieser Website.
Welchen Router benötige ich?
Sie benötigen einen glasfaserfähigen Router. Dazu bieten wir Ihnen eine neue FRITZ!Box an. Details zum Preis und zum gegenwärtig angebotenen Modell entnehmen Sie der Preisliste. Bei gleichzeitiger Buchung oder bei Bestand eines Stromvertrags der Stadtwerke Lauterbach wird diese während des entsprechenden, auf der Website ausgewiesenen Aktionszeitraums sogar kostenfrei leihweise zur Verfügung gestellt und Sie können nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit das Eigentum an dieser übertragen bekommen. Selbstverständlich dürfen Sie auch Ihren eigenen Router verwenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei der Nutzung Ihres eigenen Routers unter Umständen kein telefonischer Support der Stadtwerke Lauterbach zur Verfügung steht und seitens der Stadtwerke Lauterbach keine Gewähr für die Funktionalität und Kompatibilität übernommen werden kann. Außerdem steht hierfür kein Einrichtungsservice zur Verfügung. Unter dem nächsten Punkt erfahren Sie, welche Voraussetzungen ein eigener Router erfüllen muss.
Welche Voraussetzungen muss ein eigener Router erfüllen?
Ein Router muss besondere Voraussetzungen erfüllen, um an das Glasfasernetz angeschlossen werden zu können. Diese Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art des Anschlusses, es gelten also jeweils verschiedene Voraussetzungen. Je nach verwendetem Router kann zudem nicht garantiert werden, dass der Router sehr hohe Bandbreiten im Bereich von bis zu 1.000 MBit/s verarbeiten kann. Der Erwerb des von uns angebotenen Routers wird daher ausdrücklich empfohlen.